Die Zuordnung der Mitgliedschaft ist die Grundlage der aus der Mitgliedschaft in einem Verband folgenden Rechte und Pflichten. Max Foerster legt dar, dass die Mitgliedschaft aus einem formellen und einem materiellen Tatbestand besteht, dass diese Tatbestände der Mitgliedschaft unterschiedlichen Rechtsträgern zugeordnet sein können und dass der materielle Tatbestand auf mehrere Rechtsträger aufgeteilt sein kann. Die formelle und die materielle Mitgliedschaft sowie die partiell materielle Mitgliedschaft sind in unterschiedlichen Konstellationen maßgeblich. Formelles Mitglied ist derjenige, der nach außen den Eindruck erweckt, Mitglied zu sein. Materielles Mitglied ist derjenige, der an der Entwicklung des in Rede stehenden Verbands teilhat. Diese Teilhabe an dem Verband ist das Tragen der Chancen und Risiken nach Maßgabe des jeweiligen Verbands in eigener Person. Sie, der materielle Tatbestand der Mitgliedschaft, rechtfertigt die Teilhabe in dem Verband und die übrigen mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechtsfolgen.