Das Werk behandelt die Frage der Zuständigkeit zur Ordnung der Liturgie aus einem kirchenrechtshistorischen Blickwinkel und zieht einen Vergleich zum geltenden Recht. Speziell stellt der Autor eine kompakte Darstellung der Entwicklung der päpstlichen Reservation vor und bezieht im Rahmen des Gewohnheitsrechts das Recht des Diözesanbischofs mit ein. Zusätzlich legt er die Quellen des Kanon 1257 CIC/1917 in deutscher Übersetzung vor sowie einige Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles nach 1917. Der Vergleich zum Codex Iuris Canonici von 1983 findet auf allen relevanten Ebenen statt und behandelt als neue Autorität zusätzlich die Bischofskonferenz.
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