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Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Gesamtbetriebsrat und Einzelbetriebsräten ist ein praktisch höchst relevantes Thema. In mehrbetrieblichen Unternehmen entscheidet sich die Wirksamkeit vieler Betriebsvereinbarungen an dieser Zuständigkeitsabgrenzung. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stößt in der Praxis immer wieder auf Kritik, insbesondere wenn es hinsichtlich der Beteiligungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterschiedlichen Zuständigkeiten kommt. Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt in der Untersuchung und Bewertung der gesetzlichen Regelung zur originären…mehr

Produktbeschreibung
Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Gesamtbetriebsrat und Einzelbetriebsräten ist ein praktisch höchst relevantes Thema. In mehrbetrieblichen Unternehmen entscheidet sich die Wirksamkeit vieler Betriebsvereinbarungen an dieser Zuständigkeitsabgrenzung. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stößt in der Praxis immer wieder auf Kritik, insbesondere wenn es hinsichtlich der Beteiligungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterschiedlichen Zuständigkeiten kommt. Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt in der Untersuchung und Bewertung der gesetzlichen Regelung zur originären Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates gemäß
50 Abs. 1 BetrVG. Die Arbeit liefert dabei einen umfassenden und strukturierten Überblick über die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates. Zu jedem relevanten Mitbestimmungstatbestand werden die möglichen Fragestellungen erörtert. Darüber hinaus wird die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates Kraft Auftrages, seine Rechtsstellung und die Ausübung der Zuständigkeit durch den Gesamtbetriebsrat dargestellt.
Autorenporträt
Die Autorin: Cindy Hümmerich wurde 1980 in Sligo (Irland) geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Universidad Autónoma de Madrid. Während der Promotion arbeitete sie als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität zu Köln. Seit 2007 absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Köln. Die Promotion erfolgte 2009.