Anwender und Betreiber von Medizinprodukten setzen sich in der Praxis häufig über die ursprüngliche Zweckbestimmung des Herstellers hinweg, indem sie als Einmalprodukte in den Verkehr gebrachte Produkte aufbereiten oder Medizinprodukte unterschiedlicher Hersteller miteinander verbinden. Anders als beim arzneimittelrechtlichen "Off-Label Use" sind die Konsequenzen einer solchen Verwendung im Medizinprodukterecht bisher nur oberflächlich geklärt. In dem vorliegenden Werk werden die damit zusammenhängenden komplexen Fragestellungen des Medizinprodukte-, Arzt- und Krankenhaushaftungs- und Produkthaftungsrechts auch vor dem Hintergrund der neuen Verordnung (EU) 2017/745 für Medizinprodukte umfassend untersucht und überzeugend praktisch verwertbare Ergebnisse gefunden. Dabei wird insbesondere auch die zentrale Bedeutung der Zweckbestimmung für das Medizinprodukterecht und ihre bisher ungeklärte Begriffsbestimmung herausgearbeitet.Die Arbeit wurde im August 2020 mit dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg sowie mit dem Wissenschaftspreis Medizinprodukterecht der Universität Augsburg ausgezeichnet.
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