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Am 1. Januar 2024 ist das MoPeG in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die §§ 705 ff. BGB grundlegend modernisiert. Die Reform des Personengesellschaftsrechts ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Denn der längst überholte Kaufmannsbegriff blieb ebenso erhalten wie die Trennung der Personengesellschaften nach Maßgabe des von ihnen verfolgten Zwecks. Um langfristig das Handelsrecht zu einem Sonderprivatrecht der Unternehmen zu entwickeln, plädiert der Autor dafür, mittelfristig eine zweckoffene Personengesellschaft nach österreichischem Vorbild zu schaffen. Sie soll allen…mehr

Produktbeschreibung
Am 1. Januar 2024 ist das MoPeG in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die §§ 705 ff. BGB grundlegend modernisiert. Die Reform des Personengesellschaftsrechts ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Denn der längst überholte Kaufmannsbegriff blieb ebenso erhalten wie die Trennung der Personengesellschaften nach Maßgabe des von ihnen verfolgten Zwecks. Um langfristig das Handelsrecht zu einem Sonderprivatrecht der Unternehmen zu entwickeln, plädiert der Autor dafür, mittelfristig eine zweckoffene Personengesellschaft nach österreichischem Vorbild zu schaffen. Sie soll allen erlaubten Zwecken offenstehen und erst mit Eintragung im Register entstehen. In seiner Arbeit hinterfragt der Autor unter anderem die »Verhandelsgesellschaftung« der GbR, setzt sich kritisch mit dem Prinzip der freien Rechtsträgerbildung auseinander und moniert die Privilegierung freiberuflicher Unternehmen im Handelsrecht.
Autorenporträt
Tim Obermann studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg und Madrid mit dem Schwerpunkt Europa- und Wirtschaftsrecht. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2020 verfasste er seine Dissertation am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht in Heidelberg unter Betreuung von Professor Dr. Christoph A. Kern, LL.M. (Harvard). Während dieser Zeit arbeitete er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl seines Doktorvaters und später im Bundesministerium der Justiz. Seit Mai 2023 ist er Referendar am Kammergericht.