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Magisterarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Wirtschaftswissenschaften und Informatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Die Rechnungslegung und Unternehmenspublizität hat in den letzten Jahren vielerorts eine rasante Entwicklung erfahren. Aus der Erkenntnis, dass sich die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen schneller und häufiger ändern als zuvor, wurde Mitte der sechziger Jahre im europäischen Raum der Ruf nach einer unterjährigen Publizitätspflicht…mehr

Produktbeschreibung
Magisterarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Wirtschaftswissenschaften und Informatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Rechnungslegung und Unternehmenspublizität hat in den letzten Jahren vielerorts eine rasante Entwicklung erfahren. Aus der Erkenntnis, dass sich die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen schneller und häufiger ändern als zuvor, wurde Mitte der sechziger Jahre im europäischen Raum der Ruf nach einer unterjährigen Publizitätspflicht für börsennotierte Unternehmen laut. Dem anlagesuchenden Publikum sollten zur rationalen Fundierung der Anlageentscheidung neben der jährlichen Rechnungslegung unterjährig zeitnahe und aussagekräftige Informationen über die Unternehmensentwicklung zur Verfügung gestellt werden.
An eine gesetzliche Publizitätspflicht von Zwischenberichten wurde seinerzeit jedoch noch nicht gedacht. Erst Ende der achtziger Jahre, zu einem Zeitpunkt, zu dem in den USA für unterjährige Berichte schon seit langem Generally Accepted Accounting Principles (GAAP) existierten, wurden in Österreich börsennotierte Unternehmen zur Herausgabe von Zwischenberichten verpflichtet. Auf europäischer Ebene war dies bereits 1982 mit der EG-Zwischen- oder Halbjahresberichtsrichtlinie umgesetzt worden. Die im österreichischen Börsegesetz gesetzlich geregelte Zwischenberichterstattung stellt seither eine Erweiterung des Publizitätssystems börsennotierter Unternehmen dar.
Heutzutage rückt die unterjährige Berichterstattung angesichts der steigenden Anforderungen internationaler Kapitalmärkte an die unter-nehmerische Publizität immer mehr in das Zentrum der Aufmerksamkeit.5 Im Zuge der mit dem Wachstum der Kapitalmärkte einhergehenden geforderten Internationalisierung und Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme haben auch die International Accounting Standards (IAS) deutlich an Gewicht hinzugewonnen. Dass das für die Festlegung der IAS zuständige International Accounting Standards Committee (IASC) für die Zwischenberichterstattung einen eigenen Standard vorsieht, bestätigt seinerseits die große Relevanz der unterjährigen Publizität.6 Gerade auf einem internationalen Kapitalmarkt kann mit Hilfe einer stetigen Zwischenberichtspublizität ein sehr großer Kreis von aktuellen und potentiellen Anlegern erreicht und eventuell dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden.
Unter Umständen kann dem Zwischenbericht aufgrund seiner zeitnahen Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens sogar eine dem handelsrechtlichen Jahresabschluss gleichwertige Bedeutung zukommen. Insbesondere das Publikum ist nämlich bei seiner Einschätzung von Chancen und Risiken einer Kapitalbeteiligung und zur rationalen Fundierung seiner Anlageentscheidung auf qualitativ und quantitativ hinreichende Informationen angewiesen. Des Weiteren stellt die unterjährige Berichterstattung auch für Finanzintermediäre und kurzfristig ausgerichtete Investoren, wie beispielsweise Fondsgesellschaften, einen wichtigen Anknüpfungspunkt bei der Revision der den Aktienkursen zugrunde liegenden Erwartungen und damit für eine Beurteilung deren Angemessenheit dar.
In jedem Fall kann festgehalten werden, dass die unterjährige Publizität der Gesellschaften dem breit gefächerten Informationsbedarf gebührend Rechnung tragen soll, wovon in Österreich angesichts der lediglich rudimentär gesetzlich festgelegten und im internationalen Vergleich geringen Anforderungen jedoch bis vor kurzem nicht ausgegangen werden konnte. Die Wiener Börse AG hat jedoch die bestehenden Defizite der österreichischen Zwischenberichterstattung erkannt und um die Regelungslücken im BörseG zu füllen, trat am 1. Januar 2002 das Regelwerk Prime Market in Kraft. Mit seinen Vorschriften soll es die österreichische unterjährige Rechnungslegung...
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