Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche. Dies hat zur Folge, dass immer mehr und immer genauere Informationen über Personen und Geschehnisse in digitaler Form vorliegen. Diese Daten sind auch für die Strafverfolgung von Bedeutung und werden von den Strafverfolgungsbehörden mittels verschiedener technischer Eingriffsmaßnahmen erhoben und von den Strafgerichten als Beweismittel verwertet. Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe müssen auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestützt werden können und die Beweiswürdigung durch die Strafgerichte muss den Besonderheiten von digitalen Daten als Beweismittel Rechnung tragen. Christian Rückert untersucht, welche Vorgaben und Leitlinien sich dabei für die Erhebung, Verwertung und Beweiswürdigung von digitalen Daten im Strafverfahren aus dem Verfassungs-, Europa- und Strafprozessrecht ergeben.