Seit Jahrzehnten wird prognostiziert, wann welche Berufe von Maschinen übernommen werden. Dass auch klassische Arbeitgeberfunktionen, wie die Ausübung des Weisungsrechts, an technische Systeme delegiert werden, wird bislang kaum beachtet. Die Arbeit definiert digitale Weisungen, als Arbeitgeberweisungen, denen entweder unmittelbar oder mittelbar Entscheidungen eines algorithmischen Systems zugrunde liegen. Digitale Weisungen ergehen vor allem in der Schicht- und Einsatzplanung. Ihre Implementierung in Betrieben löst nicht nur Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus. Das geltende Recht fordert, dass automatisierte Weisungsentscheidungen transparent und billig (§ 106 GewO) getroffen werden. Arbeitnehmer und Betriebsräte müssen die Möglichkeit haben, mit dem Weisungsgeber in einen argumentativen Austausch zu treten. Dort, wo technische Systeme diesem Erfordernis von »Responsivität« (noch) nicht genügen, stehen Weisungen unter dem Vorbehalt einer menschlichen Letztentscheidung.
Ausgezeichnet mit dem Wissenschaftspreis der Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) 2022, dem Hugo Sinzheimer Preis 2022 sowie dem Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. (DArbGV) 2023.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Ausgezeichnet mit dem Wissenschaftspreis der Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) 2022, dem Hugo Sinzheimer Preis 2022 sowie dem Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. (DArbGV) 2023.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.