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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Für das Urheberrecht hat die digitale Technik einen Januskopf: Sie bringt nie gedachte Möglichkeiten mit sich, gleichzeitig stellt sie das Urheberrecht aber vor größte Herausforderungen. Im analogen Zeitalter konnte ein Buch nicht ohne Weiteres vervielfältigt werden, man musste es aufwändig Seite für Seite abschreiben. Mit der Erfindung des Kopierers ging dies zwar schon etwas zügiger, eine wirkliche Revolution brachte aber die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Für das Urheberrecht hat die digitale Technik einen Januskopf: Sie bringt nie gedachte Möglichkeiten mit sich, gleichzeitig stellt sie das Urheberrecht aber vor größte Herausforderungen. Im analogen Zeitalter konnte ein Buch nicht ohne Weiteres vervielfältigt werden, man musste es aufwändig Seite für Seite abschreiben. Mit der Erfindung des Kopierers ging dies zwar schon etwas zügiger, eine wirkliche Revolution brachte aber die Digitalisierung: Heute braucht es nur wenige Mausklicks und man erhält nicht nur eine einfache Kopie, sondern einen Klon des ursprünglichen Werks - ohne Übertragungsfehler und ohne nennenswerte Kosten . Durch die digitale Vernetzung im Internet und die damit einhergehende vollständige Unkörperlichkeit wurde die Entwicklung auf einen Höhepunkt getrieben. Werke können heute viel effektiver und effizienter vermarktet werden. Genauso werden schneller Urheberrechtsverletzungen begangen und Raubkopien verbreitet. Dadurch wird das Urheberrecht auf die Probe gestellt; es wird sogar von einem Generalüberholungsbedarf gesprochen.Eine mögliche Lösung wäre, auf Bewährtes zurückzugreifen und die digitale Welt als Nachbildung der analogen Realität zu inszenieren, indem die analogen Grenzen im Digitalen nachmodelliert werden. Obwohl Gerichte und Gesetzgeber Re-Modellierungen selten auch als solche benennen, wurden doch an einigen Stellen bereits Wirkungen, die im Analogen bestehen, ins Digitale bzw. Unkörperliche übertragen. Es stellt sich die Frage, ob dies ein allgemein gangbarer Weg für das Urheberrecht ist.
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