Während der kongolesische Richter seine Rechtsprechung internationalisiert, indem er behauptet, dass das Römische Statut zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs direkt angewendet wird, bestätigt der kongolesische Verfassungsgeber seinerseits expressis verbis, dass die DR. Kongo eine Rechtsordnung mit monistischer Tradition und Vorrang des Völkerrechts ist. Unter Berücksichtigung der analysierten Fälle sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht präsentiert die Arbeit im Anschluss an die umfassende Lehre und Rechtsprechung einen Ansatz, der die dualistische These besser beglaubigt, die somit die kongolesischen Richter in ihren tiefsten Bestrebungen charakterisiert, und zwar relativ im Hinblick auf die Wahl, die die Richter für das Römische Statut zu Lasten der nationalen Temperamentengesetze treffen.Das Buch analysiert zunächst die direkte Wirkung des Völkerrechts im innerstaatlichen Recht, den Platz des Völkerrechts in der kongolesischen Rechtsordnung unddie Bedingungen für seine Anwendung durch die kongolesischen Gerichte sowie die verfassungsrechtliche Grundlage für die direkte Anwendbarkeit internationaler Verträge. Die Arbeit wirft einen Blick auf die Rechtssysteme: Monismus und Dualismus.