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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Grundlagenseminar zum Wettbewerbsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Hinführung auf das Thema DirektmarketingImmer mehr Unternehmen versuchen heute das Direktmarketing in ihr Marketingkonzept zu integrieren. DM ist eine Marketingmethode, die den potentiellen Kunden direkt und individuell anspricht. Im Laufe der Jahre ist DM aufgrund der vielen Vorteile (Kostengünstigkeit,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17 Punkte, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Grundlagenseminar zum Wettbewerbsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Hinführung auf das Thema DirektmarketingImmer mehr Unternehmen versuchen heute das Direktmarketing in ihr Marketingkonzept zu integrieren. DM ist eine Marketingmethode, die den potentiellen Kunden direkt und individuell anspricht. Im Laufe der Jahre ist DM aufgrund der vielen Vorteile (Kostengünstigkeit, Effektivität) zu einer beliebten Form der Werbung geworden. Durch die direkte Ansprache ist zudem ein besserer - weil persönlicherer Service - für den Verbraucher möglich. Aus den Vorteilen dieses Marketinginstrumentes ergeben sich jedoch auch zahlreiche Probleme: zum Beispiel die Belästigung des Verbrauchers, die unzumutbare Züge annehmen kann, wenn Direktwerbung grenzenlos eingesetzt würde. Auch Fälle wie Faxüberlastung, permanente Telefonbesetzung und dadurch eine Störung der Privatsphäre des Verbrauchers sind in diesem Zusammenhang zu bedenken.Gang der DarstellungIn meiner Arbeit werde ich zunächst den Begriff des DM erläutern sowie dessen Ziele, Aufgaben und Instrumente. Danach werde ich kurz auf die Entwicklung und Entstehungsgeschichte dieser Werbeform eingehen und auf die Ursachen ihres Erfolgs. Anschließend komme ich zur rechtlichen Seite des DM, nament-lich den 7 UWG. Dabei werde ich die einzelnen Fälle der unzumutbaren Be-lästigung von Verbrauchern darstellen, sowie den Ausnahmekatalog des 7 III UWG. Bei allem habe ich Wert darauf gelegt, die schützenswerten Interessen der Werbewirtschaft hinreichend zu berücksichtigen. Abschließend werde ich noch einen Zukunftsausblick zur Bedeutung des DM geben und ein Fazit aus meiner Arbeit ziehen.