Nach dem Terroranschlag am 11. September in New York bekam die Aufgabe der deutschen Jagdgeschwader eine neue Brisanz. Mit der Verabschiedung des Luftsicherheitsgesetzes war es nun scheinbar erlaubt, entführte Passagiermaschinen abzuschießen, um größeres Unheil abzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht widersprach aber dieser Gesetzgebung. Offen blieb allerdings die Frage, wie handelt die Besatzung eines Jagdflugzeuges in so einer Situation...Nun hat Major a.D. Norbert Strehlow, B.A. die Frage, die bei seinem Dienst auf der Alarmrotte des Jagdgeschwaders 71 "Richthofen" elementar war, neu bewertet:Ist es moralisch erlaubt, eine gewisse Anzahl von unschuldigen Menschen zu töten, damit das Leben von anderen unschuldigen Menschen gerettet werden kann?Können Gesetze eines Staates überhaupt moralisch sein?
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