Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von Betriebsratswahlen ausgeschlossen. Sie sind weder wahlberechtigt noch passiv wählbar. Es bestehen Zweifel, ob dieser Ausschluss zulässig ist. Bedenken ergeben sich einerseits aus dem unionsrechtlichenVerbot der Altersdiskriminierung. Andererseits auch verfassungsrechtlich wegen der Ungleichbehandlung aufgrund des Alters. Diesen Bedenken geht das vorliegende Gutachten nach.Soweit auf dieser Grundlage eine Unwirksamkeit der Altersgrenzen in Betracht kommt, stelltsich auf der Rechtsfolgenebene die Frage nach den Auswirkungen auf bereits bestehende betriebliche Interessenvertretungen. Auch hiermit befasst sich das Gutachten.Herausgeber:Dr. Daniel Ulber, Professor für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-WittenbergKyra Klocke, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg.