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Diskriminierungsverbote sind dem Gemeinschaftsrecht bereits seit Jahrzehnten bekannt. Bedeutung kam ihnen bislang aber meist nur in den Bereichen des freien Personenverkehrs sowie in Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen zu. Seit mit dem Vertrag von Amsterdam eine neue Kompetenznorm geschaffen wurde (Art. 13 EGV), ist die Europäische Gemeinschaft jedoch dazu übergegangen, auch das allgemeine Zivilrecht mit einem Netz von Diskriminierungsverboten zu überziehen. So untersagt etwa Art. 3 lit. h der RL 2000/43/EG Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft beim Zugang zu und…mehr

Produktbeschreibung
Diskriminierungsverbote sind dem Gemeinschaftsrecht bereits seit Jahrzehnten bekannt. Bedeutung kam ihnen bislang aber meist nur in den Bereichen des freien Personenverkehrs sowie in Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen zu. Seit mit dem Vertrag von Amsterdam eine neue Kompetenznorm geschaffen wurde (Art. 13 EGV), ist die Europäische Gemeinschaft jedoch dazu übergegangen, auch das allgemeine Zivilrecht mit einem Netz von Diskriminierungsverboten zu überziehen. So untersagt etwa Art. 3 lit. h der RL 2000/43/EG Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Damit greift die Vorschrift unmittelbar in einen Kernbereich des Privatrechts ein. Wie die Diskussion der 2001 und 2004 vorgelegten Referentenentwürfe und das Gesetzgebungsverfahren für ein Antidiskriminierungsgesetz gezeigt haben, bereitet die Einpassung der Richtlinienvorgaben in das nationale Recht dem deutschen Gesetzgeber ersichtlich Schwierigkeiten. Sie werden durch die jüngst in Kraft getretene RL 2004/113/EG noch verstärkt, deren Art. 5 (Verbot der geschlechterspezifischen Diskriminierung im Versicherungsvertragsrecht) von besonderer Brisanz ist.
Die in diesem Band veröffentlichten Beiträge, die aus einem am 17./18. Juni 2005 an der Friedrich-Schiller-Universität Jena veranstalteten Symposium hervorgegangen sind, arbeiten die dem Mitgliedstaat Deutschland bei der Umsetzung verbleibenden Regelungsspielräume sowie diejenigen Eckpunkte heraus, die eine gesetzliche Regelung beachten muss, um die Privatautonomie nicht mehr als unvermeidlich einzuschränken. Der Band wird abgerundet durch einen Abdruck der drei Anti-Diskriminierungs-Richtlinien der EG sowie den Text des am 17. Juni 2005 vom Bundestag verabschiedeten, aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr in Kraft getretenen Antidiskriminierungsgesetzes. Er ist unverzichtbar für alle mit dem Zivilrecht befassten Wissenschaftler und Praktiker.
Das Werk enthält Beiträge von: Prof. Dr. Jan Busche, Düsseldorf; Prof. Dr. Sebastian Krebber, Luxemburg; Prof. Dr. Christian Kirchner, Berlin; Prof. Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf; Prof. Dr. Jörg Neuner, Augsburg; Prof. Dr. Karl Riesenhuber, Frankfurt/Oder; Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Osnabrück; Prof. Dr. Rudolf Streinz, München.
Autorenporträt
Monika Schlachter ist Direktorin des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft (IAAEG) in Trier und zugleich Professorin für Internationales und Europäisches Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Trier. Sie ist Autorin zahlreicher Beiträge zum Europäischen und deutschen Arbeitsrecht.