Die Diskussion um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf währt seit Jahren und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht enthält einige die Familie schützende Vorschriften, und doch sehen sich Personen, die familiäre Fürsorgeverantwortung tragen, im Arbeitsleben häufig Nachteilen ausgesetzt. Diese Problemstellung und insbesondere die damit einhergehende, überproportionale Belastung von Frauen hat auch die EU-Richtlinie 2019/1158 im Blick. Die Stellungnahme setzt sich mit der Frage auseinander, wie die sog. Caregiver Discrimination bereits jetzt rechtlich erfasst werden kann, welche Defizite beim Schutz der Betroffenen bestehen und inwiefern hieraus sowie aus den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie Änderungsbedarf folgt. Im Fokus steht auch, welche Rolle die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Hinblick auf die Diskriminierung von Fürsorgeleistenden spielt und zukünftig spielen muss. Weiterhin wird der Umsetzungsbedarf im Rahmen des Vaterschaftsurlaubs näher beleuchtet.