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Wir erleben eine Epoche der Krise. Die zunehmende Komplexität der Welt, die zunehmende Individualisierung und der gleichzeitige Verlust an geteilten moralischen Überzeugungen machen es immer schwieriger, sich auf eine universale, allgemein gültige Moral zu berufen. In einer solchen Krisenzeit scheint das Recht das letzte Stück festen Grundes zu sein, auf das eine bessere Form menschlichen Zusammenlebens aufbauen kann. Daran mag es liegen, dass in den letzten Jahren die Rechtsphilosophie in Deutschland eine wahre Renaissance erlebt hat. Dies zeigt sich am deutlichsten daran, dass sich mit der…mehr

Produktbeschreibung
Wir erleben eine Epoche der Krise. Die zunehmende Komplexität der Welt, die zunehmende Individualisierung und der gleichzeitige Verlust an geteilten moralischen Überzeugungen machen es immer schwieriger, sich auf eine universale, allgemein gültige Moral zu berufen. In einer solchen Krisenzeit scheint das Recht das letzte Stück festen Grundes zu sein, auf das eine bessere Form menschlichen Zusammenlebens aufbauen kann. Daran mag es liegen, dass in den letzten Jahren die Rechtsphilosophie in Deutschland eine wahre Renaissance erlebt hat. Dies zeigt sich am deutlichsten daran, dass sich mit der Frage nach dem Recht mittlerweile auch Autoren befassen, die ihr bislang nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben. Ein markantes Beispiel dafür stellt Jürgen Habermas' 1992 erschienenes Buch Faktizität und Geltung dar. Den letzten Teil seiner Untersuchung widmet der Verfasser der Prüfung von Rechtstheorien, die nicht diskurstheoretisch angelegt sind: das Spektrum reicht von Rortys Konzept des Ethnozentrismus und Lyotards Auffassung des Dialogs über Spaemanns teleologische Position und Maslows empirische Anthropologie bis zu Gewirths "transzendentaler" Anthropologie und Höffes Partialanthropologie. Am Ende wird die von der Idee des transzendentalen Tausches ausgehende Argumentation betrachtet, in der normative Kriterien formuliert werden, die es dank ihres minimalen moralischen Inhalts erlauben, Gerechtigkeits- und Legitimationsfragen zu beurteilen. Bei dieser Analyse zeichnet sich eine transzendentale Begründung der Menschenrechte dadurch aus, dass sie die Frage nach der Legitimität des Rechts überhaupt und die Frage nach der Begründung der Menschenrechte miteinander verbinden und beantworten kann. Darin liegt für den Autor eine Stärke einer auf transzendentalen Argumenten aufbauenden Rechtstheorie, durch die sie sich gegenüber der diskurstheoretischen Rechtsauffassung auszeichnet.