Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Unternehmenssicherung und -sanierung in Krise und Insolvenz, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll das Schutzschirmverfahren nicht nur beschrieben und erläutert, sondern auch kritisch betrachtet und diskutiert werden. In Deutschland ist die Insolvenz durch das Insolvenzrecht als Teil des Zivilrechts geregelt, rechtliche Grundlage ist dabei die Insolvenzordnung (InsO), Instrument ist hierbei immer das Insolvenzverfahren.Das Verfahren selbst hat dabei stets zum Ziel, eine erneute Zahlungsfähigkeit des insolventen Unternehmens zu gewährleisten und wiederherzustellen, zumindest aber Situation rund um die Insolvenz ordnungsgemäß und ordentlich durchzuführen, auch wenn der Schuldner nicht wieder zahlungsfähig werden kann. Dann dient das Insolvenzverfahren dazu, einen Verkauf des betroffenen Unternehmens durch eine übertragende Sanierung oder eine Liquidation durch Unternehmensauflösung zu organisieren. In jedem Fall soll durch das Verfahren gemäß § 1 InsO den Forderungen der Gläubiger des insolventen Schuldners gemeinschaftlich nachgekommen werden, dies geschieht durch die Verwertung des Vermögens und der entsprechenden Verteilung des Erlöses oder durch die Sicherung des Unternehmens durch den Insolvenzplan. Dadurch erhält der Schuldner auch die Chance, schuldenfrei zu werden.Es gibt im Insolvenzfall verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten laut Insolvenzordnung, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Neben dem "klassischen" Insolvenzverfahren ist durch die Möglichkeit der Eigenverwaltung, also dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, seit dem Jahr 2012 durch Änderung der Insolvenzordnung eine weitere Art des Insolvenzverfahrens hinzugekommen. Im Rahmen der Eigenverwaltung nimmt das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO eine Besonderheit ein, es ist eine zusätzliche Alternative und Variante innerhalb der Eigenverwaltung, mit dem Ziel, einen Insolvenzplan vorzulegen.
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