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Der Instanzenzug steht in der allgemeinen Wahrnehmung häufig sinnbildlich für langwierige und kostenintensive Zivilverfahren. Obwohl bei Weitem nicht in allen Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Zugangsvoraussetzungen zwei Rechtsmittel eröffnet sind und die Parteien unter anderem auf die Möglichkeit des Rechtsmittelverzichts zurückgreifen können, wenn sie den Instanzenzug nicht ausschöpfen wollen, kann dieser ein Faktor der Entscheidung gegen die Ziviljustiz und für die Schiedsgerichtsbarkeit sein.
Vor dem Hintergrund aktueller Gesetzesentwürfe analysiert die Autorin Möglichkeiten und Grenzen
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Produktbeschreibung
Der Instanzenzug steht in der allgemeinen Wahrnehmung häufig sinnbildlich für langwierige und kostenintensive Zivilverfahren. Obwohl bei Weitem nicht in allen Rechtsstreitigkeiten aufgrund der Zugangsvoraussetzungen zwei Rechtsmittel eröffnet sind und die Parteien unter anderem auf die Möglichkeit des Rechtsmittelverzichts zurückgreifen können, wenn sie den Instanzenzug nicht ausschöpfen wollen, kann dieser ein Faktor der Entscheidung gegen die Ziviljustiz und für die Schiedsgerichtsbarkeit sein.

Vor dem Hintergrund aktueller Gesetzesentwürfe analysiert die Autorin Möglichkeiten und Grenzen der Einwirkung der Parteien auf den im Einzelfall durchlaufenen Instanzenzug. Mit Blick auf die Übermacht der Schiedsgerichtsbarkeit in großvolumigen Wirtschaftsstreitigkeiten wird aufgezeigt, dass sich die Ziviljustiz insbesondere mit Blick auf die Ausgestaltung des Instanzenzugs neu ausrichten muss, um dem Trend des Rückgangs der Eingangszahlen entgegenzuwirken.
Autorenporträt
Maike Dickmann studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Nationaluniversität Taiwan. Nach dem Referendariat am Landgericht Heidelberg begann sie ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin für Prozessführung und Schiedsverfahren am Münchener Standort einer renommierten deutschen Großkanzlei.