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Die Arbeit beschäftigt sich mit der ungeklärten Rechtsfrage, ob die Angleichung der Nennbeträge an die Stammkapitalziffer nach Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen auch disquotal durch Gesellschafterbeschluss erfolgen kann oder de lege lata ausschließlich eine quotale Angleichung zulässig ist. Die herrschende Meinung lehnt jede disquotale Angleichung unter Verweis auf den Rechtsgedanken des § 57j GmbHG ab, höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt. Die Arbeit ergründet, ob und unter welchen formellen und materiellen Voraussetzungen disquotale Angleichung durch Aufstockung oder Anteilsneubildung…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der ungeklärten Rechtsfrage, ob die Angleichung der Nennbeträge an die Stammkapitalziffer nach Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen auch disquotal durch Gesellschafterbeschluss erfolgen kann oder de lege lata ausschließlich eine quotale Angleichung zulässig ist. Die herrschende Meinung lehnt jede disquotale Angleichung unter Verweis auf den Rechtsgedanken des § 57j GmbHG ab, höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt. Die Arbeit ergründet, ob und unter welchen formellen und materiellen Voraussetzungen disquotale Angleichung durch Aufstockung oder Anteilsneubildung zulässig sein kann. Im Ergebnis wird ihre Zulässigkeit unter Ablehnung eines aus § 57j GmbH folgenden Rechtsgedankens entgegen der herrschenden Meinung bejaht.
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