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In diesem Buch wird die bisher umfangreichste empirische Verlaufsuntersuchung von Sexualstraftätern vorgelegt. Neu eingeführt wird der Begriff Dissexualität , der erstmalig die Kennzeichnung sozial dysfunktionalen sexuellen Verhaltens unabhängig von seiner juristischen Bewertung ermöglicht. Die Daten aus einer Lebenslängsschnittanalyse von 302 erstmals begutachteten Sexualdelinquenten erlauben für alle Deliktgruppen (Inzest, Exhibitionismus, Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung, Pädophilie), den biographischen Stellenwert der dissexuellen Verhaltensbereitschaften unterschiedlichen tätertypologischen Beschreibungen zuzuordnen.…mehr

Produktbeschreibung
In diesem Buch wird die bisher umfangreichste empirische Verlaufsuntersuchung von Sexualstraftätern vorgelegt. Neu eingeführt wird der Begriff Dissexualität , der erstmalig die Kennzeichnung sozial dysfunktionalen sexuellen Verhaltens unabhängig von seiner juristischen Bewertung ermöglicht. Die Daten aus einer Lebenslängsschnittanalyse von 302 erstmals begutachteten Sexualdelinquenten erlauben für alle Deliktgruppen (Inzest, Exhibitionismus, Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung, Pädophilie), den biographischen Stellenwert der dissexuellen Verhaltensbereitschaften unterschiedlichen tätertypologischen Beschreibungen zuzuordnen.
Autorenporträt
Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus M. Beier, geb. 1961, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, Psychoanalytiker. Studium der Medizin und Philosophie an der Freien Universität Berlin; Promotion in beiden Fächern 1994. Habilitation für Sexualmedizin; seit 1996 Professor für Sexualwissenschaft/Sexualmedizin am Universitätsklinikum Charité. Direktor des dortigen Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin. Arbeitsschwerpunkte: Empirische Erforschung des (gesunden und gestörten) menschlichen Sexualverhaltens; Auswirkungen chronischer Erkrankungen und/oder deren Behandlung auf Sexualität und Partnerschaft. Theorie und Praxis sexualmedizinischer Behandlungskonzepte; Versorgungsforschung bei sexuellen Verhaltensabweichungen mit besonderer Berücksichtigung des Dunkelfeldes (nicht-justizbekannte Sexualstraftäter).