Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit Bezug auf das nordrhein-westfälische Beamtenrecht mit der Frage, welches Verhalten eines Beamten ein Dienstvergehen darstellt und unter welchen Umständen disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen sind. Korruption schadet dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung und dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Rechtsstaat. Trotz im Hellfeld in den vergangenen Jahren signifikant sinkenden Fallzahlen1 besteht auch weiterhin gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein enormer Bedarf für eine wirksame Bekämpfung der negativen Folgen der Korruption. Insgesamt ist die öffentliche Verwaltung, insbesondere bei Hinzuziehung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden, auch Hauptzielbereich von Korruptionsdelikten in der Bundesrepublik Deutschland, auf den seit Jahren deutlich mehr als die Hälfte der erfassten Korruptionsdelikte entfallen.2 Eine Ahndung von korruptem Verhalten durch Beamte kann dabei auf zwei Ebenen erfolgen: neben der strafrechtlichen Verfolgung, die korruptes Verhalten verschiedener Personengruppen betrifft, existiert bei Beamten auch eine disziplinarrechtliche Komponente, über die der Dienstherr gesondert sanktionieren kann.
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