Mit der Entdeckung von hochvariablen Bereichen im menschlichen Erbgut wurde im Jahre 1985 durch den britischen Genetiker Alec Jeffreys die Grundlage für die heute mittlerweile als Standard geltende Analyse der DNA geschaffen. Diente die Bestimmung dieser von Mensch zu Mensch unterschiedlichen DNA-Abschnitte vor 24 Jahren noch dazu, einen Einwanderungsfall in Großbritannien zu klären, so revolutionierte dies unter der Bezeichnung genetischer Fingerabdruck die forensische Spurenanalytik um ein Vielfaches. Neben einem individualspezifischen Identifizierungsmuster birgt die DNA weitaus mehr Informationen, die für die Strafverfolgungsbehörden von Interesse sein könnten. In der vorliegenden Arbeit erfolgt daher ein Überblick, welche wissenschaftlichen Informationen mit einer Analyse der menschlichen DNA derzeit erhoben werden können und welche sich davon für den Bereich der Kriminalistik verwenden lassen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob diesen Neuerungen etwaige verfassungsrechtliche Grenzen entgegen-stehen.