Eine Folge der Entwicklung und der zunehmenden Überlegenheit verwaltungsrechtlicher Konzepte in den letzten 41 Jahren war die Entwicklung der richterlichen Kontrolle über den Verwaltungsprozess. Die Entwicklung des Verwaltungsrechts in einer konstitutionellen Demokratie wird in der Regel von der Judikative in ihrer ständigen Aufgabe beeinflusst, die Implikationen der natürlichen Gerechtigkeit (d. h. des Vertrauensschutzes) zu wahren. Der Begriff "berechtigtes Vertrauen" wurde erstmals 1969 von Lord Denning eingeführt und hat sich seitdem in fast allen Rechtsordnungen zu einer bedeutenden Doktrin des öffentlichen Rechts entwickelt.