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Die Förderung der internationalen Justiz gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Folter, Verschwindenlassen) trägt dazu bei, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in unseren Gesellschaften wiederherzustellen und die Rechte der Opfer zu verwirklichen.Im Juni 2014 wurde das Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Satzung des Afrikanischen Gerichtshofs für Gerechtigkeit und Menschenrechte (im Folgenden Malabo-Protokoll) von der Afrikanischen Union angenommen. Das Malabo-Protokoll sieht vor, in…mehr

Produktbeschreibung
Die Förderung der internationalen Justiz gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Folter, Verschwindenlassen) trägt dazu bei, die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in unseren Gesellschaften wiederherzustellen und die Rechte der Opfer zu verwirklichen.Im Juni 2014 wurde das Protokoll zur Änderung des Protokolls über die Satzung des Afrikanischen Gerichtshofs für Gerechtigkeit und Menschenrechte (im Folgenden Malabo-Protokoll) von der Afrikanischen Union angenommen. Das Malabo-Protokoll sieht vor, in das Mandat des Afrikanischen Gerichtshofs für Gerechtigkeit und Menschenrechte (African Court of Justice and Human Rights, CAJDH) eine Zuständigkeit in Strafsachen aufzunehmen. Länder, die das Malabo-Protokoll unterzeichnet haben (Mai 2017) Länder, die das Malabo-Protokoll ratifiziert haben (Mai 2017) Datum der Annahme des Malabo-Protokolls durch die Afrikanische Union (AU) Juni 2014 Arusha Tansania vorgeschlagener Sitz für den CAJDH Obwohl der CAJDH eine äußerst positive Rolle auf einem Kontinent spielen könnte, der chronisch von der Geißel des Konflikts betroffen ist und auf dem Straflosigkeit für Verbrechen des Völkerrechts herrscht, gibt die vorgeschlagene Ausweitung seiner Zuständigkeit Anlass zu einer Reihe von internationalen Bedenken.
Autorenporträt
RUYENZI Schadrack advogado, membro da International Criminal Bar (ICB), advogado na lista de conselheiros do Tribunal Penal Internacional (TPI) em Haia, Países Baixos, advogado na lista de conselheiros do Tribunal Africano dos Direitos do Homem e dos Povos, advogado na Ordem dos Advogados do Ruanda.