Die vorliegende Schrift wendet sich sprachgeschichtlichen Studien zu den ursprünglich bedeutungsgleichen Wörtern "Dom" und "Dam(m)" zu und führt diese - im Unterschied zu mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ethymologien - auf die in der germanischen Sprachenfamilie wurzelnden Begriffe "dom" und "dam(m)" zurück, die als Rechtsbegriffe für Herrschaftsbereich, Urteil, Gericht, Gesetz, Regel, Kanon zu deuten sind.In ähnlicher Weise werden auch die Wörter "trecht" und "drecht" in germanische Zeit zurück geführt und hier mit dem Rechtsbegriff "Trachte" als einem Eigentumsbeweis verbunden, der sich in Umzügen und Prozessionen äusserte.Der Autor der Schrift - Karl Bernemann (Jg. 1926) - stützt sich als Jurist und langjähriger Vorsitzender Richter des Landesarbeitsgerichtes von NRW einerseits auf Anregungen seines juristischen Lehrers Prof. Dr. Nottarp, Würzburg, wie auch auf eigene sprachgeschichtliche Interessen, die ihn seit seiner Studienzeit begleiteten.