Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1.3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: Internet- und E-Commerce Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet hat in den letzten Jahren zunehmend an gesellschaftlicher Bedeutung gewonnen und sich so zu einem Markplatz für den nationalen und internationalen Informations- und Wirtschaftsverkehr entwickelt. Diese rasante Entwicklung hat jedoch eine Reihe neuer Rechtsprobleme mit sich gebracht, die in der Literatur und Rechtsprechung unter den Bezeichnungen "Online-Recht" , "Internetrecht" oder "Multimediarecht" diskutiert werden. Eines dieser Themen, das aufgrund seiner praktischen Auswirkungen besonders bedeutsam geworden ist, ist der Namens- und Kennzeichenschutz der 12 BGB, 14, 15 MarkenG gegen die Verwendung eines fremden Namens als eine oder in einer Internetadresse. Bislang gibt es jedoch keine eigenständige Rechtsmaterie zur Beurteilung der so genannten Domainrechtstreitigkeiten. Daher wurden anfangs Befürchtungen laut, das derzeitige Rechtssystem sei nicht in der Lage, dieser neuen Erscheinungsform eine adäquate Rechtssicherheit zu gewährleisten. Und in der Tat konnte durch den Rückgriff auf zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Rechtsgrundlagen in der Rechtsprechung beobachtet werden, dass innerhalb der deutschen Gerichte teilweise keine einheitliche Meinung bezüglich bestimmter Problemstellungen des Domainrechts existiert hat . Inzwischen ist jedoch eine gewisse Gelassenheit auf diesem Gebiet eingetreten, da sich die Rechtsprechung zunehmend gefestigt hat.Deutsche Hochschulen präsentieren sich seit geraumer Zeit verstärkt im Internet unter einer eigenen Internetadresse, um dort für sich zu werben oder kostenlose Informationen für Studierende bereit zu stellen. Daher ist die Befassung mit den Domainnamen deutscher Hochschulen von besonderer Bedeutung. Bei einigen deutschen Hochschulen besteht offensichtlich noch ein Aufklärungsbedarf hinsichtlich ihrer Namens- und Kennzeichenrechte im Internet, denn es kam nicht zu selten vor, dass sich hinter einer vermeintlichen "Uni-Domain" nicht die dazugehörige Hochschule verborgen hat, sondern ein unberechtigter Dritter sich unter dieser attraktiven Domain präsentiert hat. Bedeutet diese Tatsache, dass die Uni-Domains der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, da sie nicht genügend geschützt sind?Das Ziel dieses Projektberichtes wird darin liegen, den Namens- und Kennzeichenschutz deutscher Hochschulen gegen eine unbefugte Nutzung einer ihrem Namen ähnlichen Domain zu untersuchen, um die obige Frage zu klären.
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