Seit den Berliner Dopingprozessen aus dem Jahre 1998 beschäftigt sich die deutsche Rechtsprechung erstmals mit den strafrechtlichen Folgen der Anwendung von Dopingmitteln, insbesondere bei minderjährigen Sportlern. Die ausgesprochenen Verurteilungen wegen Körperverletzung betrafen hierbei in erster Linie die aktive Anwendung von Dopingmitteln durch Trainer, Ärzte und Funktionäre. Auch die bisherige Diskussion in der Literatur befaßt sich vorwiegend mit der aktiven Anwendung von Doping als strafrechtliches Problem der Körperverletzung. Mit der Arbeit untersucht der Verfasser, ob bestimmte Personen, wie z.B. Trainer, Eltern, Ärzte, Physiotherapeuten, Betreuer, Manager oder Mitspieler, auch dann wegen Körperverletzung strafbar sind, wenn sie beim Doping des Sportlers nicht einschreiten und es dabei zu dopingursächlichen Gesundheitsschäden kommt.