Ist eine Personengesellschaft insolvent, sind es ihre Gesellschafter wegen der persönlichen Haftung in der Regel auch. Durch die Doppelinsolvenz entstehen verschiedene Probleme, die zum Teil mit der Ausscheidensfolge, zum Teil mit dem Trennungsprinzip zu tun haben: Wie wirkt es sich etwa aus, wenn das Gesellschaftsinsolvenzverfahren eröffnet ist und der vorletzte Gesellschafter insolvent wird - scheidet er aus und endet das Verfahren (weil die Gesellschaft erlischt)? Fraglich ist auch, ob für alle Verfahren nur ein Insolvenzverwalter bestellt werden kann. Die Publikation führt die Doppelinsolvenz auf einen einheitlichen Gedanken zurück und entwickelt ausgehend von diesem Gedanken eine Lösung für die einzelnen Abstimmungsprobleme.