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Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Beamte, die aufgrund einer begangenen Straftat verurteilt wurden, sehen in dem anschließenden beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren häufig eine weitere Verfolgung und damit eine unzulässige Doppelbestrafung. Die vorliegende Ausarbeitung beschreibt das Verhältnis einer Strafe aus einem Strafverfahren zu der Sanktionierung aus einem Disziplinarverfahren und der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Beamte, die aufgrund einer begangenen Straftat verurteilt wurden, sehen in dem anschließenden beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren häufig eine weitere Verfolgung und damit eine unzulässige Doppelbestrafung. Die vorliegende Ausarbeitung beschreibt das Verhältnis einer Strafe aus einem Strafverfahren zu der Sanktionierung aus einem Disziplinarverfahren und der daraus resultierenden hypothetischen Annahme einer Doppelbestrafung. Als Basis dient der Grundsatz ne bis in idem, der als wesentlicher Grundpfeiler im rechtsstaatlichen Gebilde auch in dieser Arbeit einen entsprechend gewichtigen Anteil hat. Zunächst wird das Verbot der Doppelbestrafung kurz erläutert und auf die Verortung im Grundgesetz, sowie dessen Systematik eingegangen. Nach einer begrifflichen Konkretisierung, möglichen Ausnahmen von dem Grundsatz und einer eingehenden Betrachtung seiner Voraussetzungen, wird die Entstehungsgeschichte beleuchtet. Das darauffolgende Kapitel beschäftigt sich mit der Kollision des Straf- und Disziplinarrechts, also deren Zusammenhänge und Abhängigkeiten, sowie Gegenläufigkeiten mit alleinigem Bezug zum Bundesbeamtentum. Thematisiert wird die Zweckbestimmung der beiden Rechtsgebiete, grundsätzliche Verfahrensweisen, wie der Verfolgungsgrundsatz und dessen Aussetzung, Ermittlungsbeschränkungen und etwaige Disziplinarhemmung durch Freispruch. In einer Schlussbetrachtung wird das Verhältnis der Rechtsgebiete zueinander resümiert und auf die Hypothese der Doppelbestrafung eingegangen.