Im Zuge der zahlreichen "Verfassungen" der Europäischen Union kam es innerhalb der EU in den letzten Jahren zu einem institutionellen Wandel. Mit der Etablierung der EU-Verfassung sollte die Stärkung des Europäischen Parlaments erreicht werden, um einen Kompetenztransfer von der nationalen auf die europäische Ebene zu ermöglichen. In Folge sollte die sukzessive "Entmachtung" der nationalen Parlamente durch die EU-Verfassungen die demokratische Legitimation der EU und ihre Institutionen in Frage stellen. Erstmalig mit dem Vertrag von Maastricht (1992) wurden die nationalen Parlamente gleichzeitig mit dem Europäischen Parlament wieder gestärkt. Explizit vor dem Hintergrund der Etablierung des Vertrages von Lissabon (2008) wird in der vorliegenden Publikation die Frage diskutiert, inwieweit die gleichzeitige Aufwertung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente kompatibel ist. Des Weiteren wirft Tatjana Fabricius die Frage auf, ob eine gleichzeitige Aufwertung der Parlamente die wesentlichen Demokratiedefizite der Europäischen Union eliminieren kann. Zur Beantwortung der Fragen wird zuerst die Geschichte der europäischen Union expliziert, um das demokratische Defizit der EU und das Misstrauen der Bürger in dieser herauszustellen. Mit der Beleuchtung des Europäischen Parlaments, explizit deren Funktionen und Kompetenzen, wird die Entwicklung dieser Institution von einem "Alibi-Parlament" zum dynamischen Politikgestalter nachgezeichnet. Es ist aber evident, dass die erhöhte Kompetenzerweiterung des EP keine erhöhte Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der EU nach sich zog. Dementsprechend wurde die gleichzeitige Aufwertung der nationalen Parlamente von den "Vätern der Verträge" fokussiert. Mit der Betrachtung der nationalen Parlamente im europäischen Integrationsprozess von der De- zur Reparlamentarisierung, wird deutlich, dass sich parallel zwei Demokratiestrategien gebildet haben. Doch explizit vor dem Hintergrund des Lissabon-Vertrages, implizit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum Lissabon-Vertrag, wird trotz des dynamischen Charakters des europäischen Integrationsprozesses sukzessiv nach der Finalität der EU gefragt. Wurde mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Exempel in Richtung einer erneuten Stärkung der nationalen Institutionen und Staaten statuiert, in Richtung eines wiedererwachenden Nationalismus? Oder sollte der vom BVerfG präferierte Mehrebenenparlamentarismus die demokratischen Defizite der Europäischen Union und deren Institutionen ausmerzen, indem die nationalen Parlamente hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Handlungsfähigkeit mit dem Europäischen Parlament gleichgestellt werden?
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