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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Masterstudiengang Master of Public Administration (MPA), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Wahlhausarbeit sollen zunächst die Begriffe der Kameralistik und der Doppik sowie ihre Ziele, Handlungsweisen und Vorteile erläutert werden. Anschließend sollen die Unterscheide der beiden Systeme skizziert werden, bevor zuletzt das Haushalts- und Rechnungswesen in der Bundesverwaltung am Beispiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Masterstudiengang Master of Public Administration (MPA), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Wahlhausarbeit sollen zunächst die Begriffe der Kameralistik und der Doppik sowie ihre Ziele, Handlungsweisen und Vorteile erläutert werden. Anschließend sollen die Unterscheide der beiden Systeme skizziert werden, bevor zuletzt das Haushalts- und Rechnungswesen in der Bundesverwaltung am Beispiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgezeigt werden soll.1789, 1848, 1918 und 2003: Wichtige Jahreszahlen in der europäischen sowie deutschen Geschichte, in denen "Revolutionen" stattfanden. Doch während es sich bei den ersten drei Jahreszahlen um Revolutionen handeln, in den tatsächlich um eine "schnelle, radikale (in der Regel gewaltsame) Veränderung der gegebenen (politischen) Bedingungen" gestritten wurde, handelt es sichum bei dem Ereignis im Jahre 2003 um eine vergleichsweise friedliche und überdachte Veränderung der gegeben Bedingungen.Am 21.11.2003 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens in der öffentlichen Verwaltung - zwingend zunächst nur für die Kommunen - vom kameralistischen System auf das System der Doppik oder der erweiterten Kameralistik. Dass diese Entscheidung eben nicht spontan und ohne Prüfung getroffen wurde, zeigt die Entwicklung dieser Einführung, welche bereits 1994 angestrebt und im weiteren Verlauf bis 2003 durch Konzepte, Eckpunktepapiere und Musterentwürfe vorbereitet wurde.Seit 2013 wird die Doppik auf kommunaler Ebene als alleiniges zugelassenes System für das Haushalts- und Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung in der Mehrzahl der Bundesländer angewandt. Die Umstellung der Kameralistik auf das System der Doppik auf die Mehrzahl der Bundesländer sowie auf die Bundesebene lässt dagegen noch auf sich warten, so dass beide Systeme im Haushaltswesen der öffentlichen Verwaltung derzeit aktuell sind.
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