Dr. Otto Georg Thierack war von 1936 bis 1942 Präsident des Volksgerichtshofes und danach bis zum Zusammenbruch des Dritten Reiches Reichsjustizminister. Ziel der Arbeit ist es, den Werdegang Thieracks und sein Wirken im Justizdienst darzustellen. Hierzu werden die einzelnen Stationen seines Lebens, seine Ausbildung, sein Justizdienst in Sachsen, seine Zeit als sächsischer Justizminister, als Vizepräsident des Reichsgerichts, als Präsident des Volksgerichtshofes sowie als Reichsjustizminister beschrieben. Es folgt eine Darstellung der geplanten Anklage im Nürnberger Juristenprozeß sowie des gegen seinen Nachlaß durchgeführten Sühneverfahrens vor der Spruchkammer Berlin.