Den ersten frühzeitigen Anlass, in den drei heiligen Frauen, deren Namen die nachfolgende Schrift am Titel trägt, drei nächstverwandte Wesen aus der deutschen Götterlehre zu erblicken, hat der Verfasser in den Perioden seines akademischen Jünglingsalters und während der ersten Jahre seines Berufslebens empfangen, als er noch auf Jagdgängen, Ferienreisen und Abteibesuchen der Erkundung örtlicher Alterthümer nachzog und in andauerndem Verkehre mit der Natur und der Bevölkerung den damals herrschend gewesnen Glauben theilte, das Volksgedächtniss sei ein Archiv, welches dem Forscher den Mangel an Urkunden ergänzen helfe. Während sich ihm letzteres bald als eine gemüthliche Täuschung erweisen musste, war ihm darüber doch das Glück beschert, reichliche, nachhaltige Anschauungen in sich anzusammeln, deren freundlich fesselnde Gewalt einen einmal in uns erwachten Plan auch unter unerwartet eintretenden Lebensänderungen nicht mehr veralten lässt. Und so erklärt sich der Ursprung unseres Buches als eine früh erworbene, in langer Zeitdauer gereifte und hier erst spät zur Mittheilung gebrachte Lebensanschauung der Art, von welcher bei Göthe (Bd. 44, 193) das runde Wort steht: "Was man nicht gesehen hat, gehört uns nicht und geht uns eigentlich nichts an." Als uns vor nun bald vierzig Jahren in den heimatlichen Thälern der Altmühl und des Mains der hier sesshafte Cultus der hl. Walburgis und Gertrud begegnete und nicht lange hernach in den schweizerischen der Aare und des Oberrheins uns ebenso derjenige der hl. Verena näher bekannt wurde, zeigten schon die bestimmt abgegrenzten Landschaftsmarken, innerhalb deren der Cult jeder dieser drei Heiligen seit ältester Zeit bis auf die Gegenwart herrschend geblieben ist, dass diese Drei hier nicht etwa die Patrone oder Lieblingsheiligen ihres Bisthums, sondern die Schutzheiligen ihres politischen Gaues in einer Periode gewesen waren, als dessen politische Grenzen noch keineswegs mit denen des Kirchensprengels zusammenfielen. Waren die Heiligen aber dieses und also zeitgenössisch gewesen mit der ältesten Gaueintheilung dieser Landstriche selbst, so war hier ihr Bestand überhaupt ein älterer, als der durch die Kirche veranlasste je hatte sein können. Und also führte uns die Gauheilige in rückschreitender Metamorphose auf die Gaugöttin. Gegen diese Folgerung, die selbst von der kirchlich approbirten Gestalt der Legende mit historischen Angaben unterstützt wird, lässt sich mit ferner versuchten Einwänden nicht weiter mehr aufkommen. Auch führt ja die Gaugöttin ihre bei uns verblasste Herrschaft über Christenmenschen anderwärts immer noch ungeschwächt und persönlich fort, so z.B. in der Normandie, wo nach dem Zeugnisse von Amélie Bosquet die Aufsicht über das Land den Feen gehört, jede einen einzelnen Kanton, hier jeden einzelnen Einwohner beaufsichtigt und dessen Loos bei der allabendlichen Versammlung in dem gemeinsamen Schicksalsbuche je mit einem weissen oder schwarzen Punkte bezeichnet.
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