Die katholische Kirche hat auf individual- und kollektivrechtlicher Ebene ein weitgehend eigenständiges Arbeitsrecht entwickelt, den "Dritten Weg". Ziel der Arbeit ist es Möglichkeiten und Grenzen der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen der katholischen Kirche aufzuzeigen. Eine solche Flexibilisierung erscheint auf zwei Wegen sinnvoll. Zum einen sollte den von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossenen Arbeitsvertragswerken Rechtsnormqualität zuerkannt werden. Zum anderen sollten die Arbeitsrechtlichen Kommissionen die kirchlichen Arbeitsvertragswerke mit weiteren Öffnungsklauseln…mehr
Die katholische Kirche hat auf individual- und kollektivrechtlicher Ebene ein weitgehend eigenständiges Arbeitsrecht entwickelt, den "Dritten Weg". Ziel der Arbeit ist es Möglichkeiten und Grenzen der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen der katholischen Kirche aufzuzeigen. Eine solche Flexibilisierung erscheint auf zwei Wegen sinnvoll. Zum einen sollte den von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschlossenen Arbeitsvertragswerken Rechtsnormqualität zuerkannt werden. Zum anderen sollten die Arbeitsrechtlichen Kommissionen die kirchlichen Arbeitsvertragswerke mit weiteren Öffnungsklauseln zugunsten einrichtungsspezifischer Regelungen versehen. Will man sich nicht durch Ausgründung vom "Dritten Weg" verabschieden, wäre dies der Kurs, der weiterzuverfolgen ist.
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Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 74
Christina Mennemeyer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und leistete ihr Referendariat beim OLG München ab. Vor ihrem Eintritt als Rechtsanwältin bei einer Sozietät von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München tätig.
Inhaltsangabe
Inhalt: Selbstbestimmungsrecht - Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - "Dritter Weg" - Individual- und Kollektivarbeitsrecht - Arbeitsvertragswerk - Arbeitsrechtliche Kommission - Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) - Deutscher Caritasverband - Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas) - Rechtsschutz - Mitarbeitervertretungsrecht - Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) - Kirchliche Dienstvereinbarung - Öffnungsklausel.