Die Unternehmensfinanzierung durch Mezzanine-Kapital wirft verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Drittgläubiger der Gesellschaft auf. Während das Gesetz für klassische Eigenkapitalgeber ein ausdifferenziertes System von Anreizen und Sanktionen bereithält, um ihr Verhalten im Interesse der Gesellschaftsgläubiger zu disziplinieren, ist die Geltung solcher Vorschriften für Mezzanine-Kapitalgeber jeweils fraglich. Daneben tritt der Umstand auf, dass die Eigenkapitalähnlichkeit hybrider Finanzierungsinstrumente gerade dadurch bewirkt wird, dass eine eigenkapitaltypische,…mehr
Die Unternehmensfinanzierung durch Mezzanine-Kapital wirft verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der Drittgläubiger der Gesellschaft auf. Während das Gesetz für klassische Eigenkapitalgeber ein ausdifferenziertes System von Anreizen und Sanktionen bereithält, um ihr Verhalten im Interesse der Gesellschaftsgläubiger zu disziplinieren, ist die Geltung solcher Vorschriften für Mezzanine-Kapitalgeber jeweils fraglich. Daneben tritt der Umstand auf, dass die Eigenkapitalähnlichkeit hybrider Finanzierungsinstrumente gerade dadurch bewirkt wird, dass eine eigenkapitaltypische, gläubigerschützende Haftungsfunktion privatautonom vereinbart wird. Die Arbeit behandelt die Frage, welchen Wert solche Vereinbarungen für die Drittgläubiger »im Ernstfall« haben und inwieweit auf die gesetzlichen Mechanismen zurückzugreifen ist. Dazu werden die verschiedenen Ansätze des vertraglichen und gesetzlichen Gläubigerschutzes geordnet und zueinander ins Verhältnis gesetzt.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft 223
Max Reinhardt studied law at Johannes Gutenberg University Mainz. After the first state examination in 2014, he completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Koblenz between 2015 and 2017 with stations in Mainz, Frankfurt am Main and Singapore. He completed the Second State Examination in May 2017 and was admitted to the bar in November 2017. In September 2021, he received his doctorate from Johannes Gutenberg University Mainz. Since 2018, Max Reinhardt has been employed as a lawyer in an international law firm in Frankfurt am Main.
Inhaltsangabe
A. Einleitung Problemstellung und Untersuchungsgegenstand - Themenabgrenzung - Gang der Untersuchung - Begriff des Haftkapitals
B. Grundlegungen Begriffsbestimmung »Mezzanine-Kapital« - Zweck der Verwendung mezzaniner Finanzierungsinstrumente - Bestandsaufnahme der in Betracht kommenden Instrumente - Für den Drittgläubigerschutz bedeutsame Abgrenzungsfragen
C. Mezzanine-Kapital als gewillkürtes Haftkapital Schuldrechtliche Bindung durch Rangrücktrittsvereinbarung - Rechtsfolgen einer Zahlung entgegen der Rangrücktrittsvereinbarung - Korporative Bindung nach den Grundsätzen des Finanzplankredits - Ergebnis zur gewillkürten Haftqualität
D. Mezzanine-Kapital als gesetzliches Haftkapital Haftqualität in der Insolvenz durch gesetzlich angeordneten Nachrang -Vorinsolvenzlicher Gläubigerschutz durch gesetzliche Zahlungssperren - Gläubigerschutz durch gesellschaftsrechtliche Insolvenzanfechtungstatbestände - Gläubigerschutz durch gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestände - Konzernrechtlicher Gläubigerschutz und Mezzanine-Kapital
E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
A. Einleitung Problemstellung und Untersuchungsgegenstand - Themenabgrenzung - Gang der Untersuchung - Begriff des Haftkapitals
B. Grundlegungen Begriffsbestimmung »Mezzanine-Kapital« - Zweck der Verwendung mezzaniner Finanzierungsinstrumente - Bestandsaufnahme der in Betracht kommenden Instrumente - Für den Drittgläubigerschutz bedeutsame Abgrenzungsfragen
C. Mezzanine-Kapital als gewillkürtes Haftkapital Schuldrechtliche Bindung durch Rangrücktrittsvereinbarung - Rechtsfolgen einer Zahlung entgegen der Rangrücktrittsvereinbarung - Korporative Bindung nach den Grundsätzen des Finanzplankredits - Ergebnis zur gewillkürten Haftqualität
D. Mezzanine-Kapital als gesetzliches Haftkapital Haftqualität in der Insolvenz durch gesetzlich angeordneten Nachrang -Vorinsolvenzlicher Gläubigerschutz durch gesetzliche Zahlungssperren - Gläubigerschutz durch gesellschaftsrechtliche Insolvenzanfechtungstatbestände - Gläubigerschutz durch gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestände - Konzernrechtlicher Gläubigerschutz und Mezzanine-Kapital
E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
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