Diese Arbeit setzt sich mit dem Problem der Dritthaftung von Gutachtern am Beispiel fehlerhafter Kunstexpertisen und Aufnahmeentscheidungen in den Catalogue raisonné auseinander. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Voraussetzungen und die Reichweite der Vertrauenshaftung auf der Grundlage von
280 Abs. 1, 241 Abs. 2 i.V.m.
311 Abs. 3 S. 2 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bestimmung der Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners bei der Begutachtung von Kunstwerken, wobei das komplexe Verhältnis der unterschiedlichen Erkenntnisquellen und Untersuchungsmethoden zueinander analysiert und die Frage der Haftung für verschiedene Fallkonstellationen praxisnah betrachtet wird.
280 Abs. 1, 241 Abs. 2 i.V.m.
311 Abs. 3 S. 2 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bestimmung der Sorgfaltspflichten des Kunstexperten und des Werkverzeichners bei der Begutachtung von Kunstwerken, wobei das komplexe Verhältnis der unterschiedlichen Erkenntnisquellen und Untersuchungsmethoden zueinander analysiert und die Frage der Haftung für verschiedene Fallkonstellationen praxisnah betrachtet wird.