Für marktmächtige Unternehmen stellen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in den §§ 19 und 20, der EG-Vertrag mit den Art. 82 und 86 sowie sektorenspezifische Spezialgesetze wie das Postgesetz oder das Telekommunikationsgesetz besondere Verhaltensanforderungen auf. So unterliegen marktbeherrschende und teilweise auch marktstarke Unternehmen einem Verbot der unbilligen Behinderung. Dieses Verbot soll einen Ausgleich für das weitgehende Versagen des Wettbewerbes schaffen. Seit langem umstritten, in der Praxis äußerst bedeutsam ist die Frage, ob dieses Verbot nur auf dem beherrschten Markt gilt oder ob es sich auch auf einen nicht beherrschten Markt („Drittmarkt“) erstreckt. Dieses im Zentrum des Kartellrechts angesiedelte Problem wurde bisher weder abschließend geklärt noch in allen wesentlichen Aspekten untersucht. Der Verfasser analysiert die einzelnen Vorschriften über den Machtmissbrauch und beantwortet die Fragestellung für die einzelnen Missbrauchsvarianten gesondert. Er überprüft dabei zahlreiche Entscheidungen der Kartellbehörden und der Gerichte auf deren Drittmarktrelevanz hin und deckt erstaunliche Marktzusammenhänge auf.