Nachbarliche Abwehrmöglichkeiten gegen rechtswidrige Bauvorhaben sind nicht nur von rechtstheoretischer, sondern auch von großer praktischer Relevanz. Die Rechtspraxis kennzeichnet seit Jahrzehnten ein eher restriktives Modell, das den Schutz der von einem Bauvorhaben betroffenen Dritten grundsätzlich von einer individuellen und qualifizierten Beeinträchtigung abhängig macht. Doch hält dieses Modell einer kritischen Hinterfragung stand? Zwingen von der Rechtsprechung entwickelte Entscheidungsmaßstäbe nicht vielmehr zu einer Weiterentwicklung des Nachbarschutzes? Die Autorin unternimmt eine Neuorientierung in Form der Ausweitung eines abstrakt-generellen Drittschutzes im Bauplanungsrecht.