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Immer wieder wird gefordert, dass politische Parteien die Möglichkeit haben sollten, eine gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen der Bundestagsverwaltung im Bereich der Parteienfinanzierung zu erreichen - zuletzt im Sommer 2023 von LobbyControl, nachdem die Bundestagsverwaltung es abgelehnt hatte, die CDU für eine Geldspende zu sanktionieren. Die Autorin untersucht und beantwortet in dieser Arbeit genau diese Frage: Haben politische Parteien das subjektive Recht, gerichtlich zu erwirken, dass die Bundestagsverwaltung andere konkurrierende Parteien nach dem Parteiengesetz sanktioniert oder…mehr

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Produktbeschreibung
Immer wieder wird gefordert, dass politische Parteien die Möglichkeit haben sollten, eine gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen der Bundestagsverwaltung im Bereich der Parteienfinanzierung zu erreichen - zuletzt im Sommer 2023 von LobbyControl, nachdem die Bundestagsverwaltung es abgelehnt hatte, die CDU für eine Geldspende zu sanktionieren. Die Autorin untersucht und beantwortet in dieser Arbeit genau diese Frage: Haben politische Parteien das subjektive Recht, gerichtlich zu erwirken, dass die Bundestagsverwaltung andere konkurrierende Parteien nach dem Parteiengesetz sanktioniert oder die staatliche Parteienfinanzierung nachträglich zu deren Lasten korrigiert? Das rechtliche Kriterium dafür ist der sog. Drittschutz, den diese Arbeit aus parteienfinanzierungsrechtlichen Normen im Wege der Auslegung herausarbeitet und beispielhaft prozessual erprobt. Zugleich steckt die Arbeit die rechtlichen, aber auch die tatsächlichen Grenzen und Einschränkungen des Drittschutzes ab.
Autorenporträt
Die Autorin studierte von 2012 bis 2017 Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Im Anschluss an das erste Staatsexamen arbeitete und promovierte sie erst in Konstanz und ab Herbst 2018 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, jeweils am Lehrstuhl von Prof. Dr. Sophie Schönberger. Nach der Fertigstellung des Manuskripts absolvierte sie das Rechtsreferendariat am Landgericht Konstanz, in Freiburg und in Sigmaringen. Dem bestandenen zweiten Staatsexamen folgte im Frühjahr 2023 die Disputation der Dissertationsschrift. Die Autorin ist seit dem Sommer 2023 Richterin in Baden-Württemberg.