Globalisierungsprozesse und Migrationsbewegungen werfen zunehmend die Frage auf, ob die Angehörigen anderer Staaten in Deutschland Leistungen der Sozialen Sicherheit in Anspruch nehmen können. Insoweit hat sich inzwischen ein mehrstufiges Rechtsregime entwickelt: Neben den deutschen Staatsangehörigen stehen die Staatsangehörigen der EU-/EWR-Mitgliedsstaaten, die über die gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote eine weitgehende Gleichstellung erreichen. Sehr viel schwieriger ist dagegen die Situation der sogenannten Drittstaatsangehörigen; dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem jeweiligen Herkunftsstaat kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde. Die Studie untersucht für diesen Personenkreis der Drittstaatsangehörigen den Rechtszustand im nationalen Recht, im europäischen Gemeinschaftsrecht und auf der Ebene der Europäischen Menschenrechtskonvention.