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Angestellte handeln im Wirtschaftsalltag regelmäßig zugunsten ihres Anstellungsunternehmens. Aufgrund der Weite des Tatbestands des § 299 StGB birgt jeder für den Arbeitgeber ausgehandelte Vorteil für den Angestellten die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Besondere Praxisrelevanz entwickelt dieses Problem bei sog. Quick Savings und Kopplungsgeschäften. Die vorliegende Arbeit analysiert den geschichtlichen Hintergrund sowie das Rechtsgut der Norm, setzt sich mit den in der Literatur bisher vorgebrachten Argumenten auseinander und stellt eine eigene…mehr

Produktbeschreibung
Angestellte handeln im Wirtschaftsalltag regelmäßig zugunsten ihres Anstellungsunternehmens. Aufgrund der Weite des Tatbestands des § 299 StGB birgt jeder für den Arbeitgeber ausgehandelte Vorteil für den Angestellten die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Besondere Praxisrelevanz entwickelt dieses Problem bei sog. Quick Savings und Kopplungsgeschäften. Die vorliegende Arbeit analysiert den geschichtlichen Hintergrund sowie das Rechtsgut der Norm, setzt sich mit den in der Literatur bisher vorgebrachten Argumenten auseinander und stellt eine eigene Lösung vor, um sowohl für Unternehmen als auch die betroffenen Mitarbeiter Rechtssicherheit zu schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Strafbarkeit von Drittvorteilen in Konzernkonstellationen. Hierbei stellt die Arbeit der bisher in der Literatur vertretenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise eine gesellschaftsrechtliche Auslegung gegenüber.
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Autorenporträt
Theresa Friedrich studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Strafrechtspflege/Strafverteidigung an der Universität Mainz sowie in Osnabrück (Masterstudiengang »Wirtschaftsstrafrecht«). Parallel hierzu war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Gleiss Lutz in Frankfurt tätig. Nach dem Referendariat im Bezirk des OLG Frankfurt war Theresa Friedrich promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Volker Erb an der Universität Mainz tätig. Als Rechtsanwältin war sie zunächst im Bereich Wirtschaftsstrafrecht/Compliance & Investigations bei Gleiss Lutz, bevor sie im November 2021 als Strafverteidigerin zu Tsambikakis und Partner in Frankfurt wechselte.
Rezensionen
»Eine höchst erfreuliche Kombination aus durchdachter, aber nicht überbordend dokumentierter Wissenschaftlichkeit und wertvoller Hilfe für die Praxis!« Folker Bittmann, in: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2/2022