Die Arbeit befaß sich mit dem Strukturwandel des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements in Österreich. Dabei wird analysiert, ob und wie Armut in den Codes des Wohlfahrtsrechts wahrgenommen, be- und verarbeitet wird. Die zentrale These lautet, daß die zunehmende Situativität und Informalität des Rechtsgebrauchs der Armenhilfe sowie die anwachsende Vernetzung und Rückkopplung von wohlfahrtsstaatlichen Entscheidungszusammenhängen das Ausgrenzungsrisiko der von sozialer Randständigkeit Bedrohten bzw. Betroffenen steigern. Inhaltlich offene Verfahren und prozedurale Arrangements, die neuerdings als Strategie einer Modernisierung der wohlfahrtsstaatlichen Leistungserbringung verfolgt werden, erhöhen das Risiko der Entthematisierung von Bedürfnislagen in einer sozial belastenden Weise.
Inhaltlich basiert die Arbeit auf anwendungsorientierten Forschungsarbeiten in den Bereichen der Arbeitsmarktpolitik, Behindertenhilfe und Sozialhilfe, Experten- und Praktikerinterviews mit Vertretern vonBehörden, intermediären Organisationen und freien Wohlfahrtsträgern sowie auf beruflichen Erfahrungen als Leiter des Sozialamtes der Stadt Salzburg in den Jahren 1991-1995. Der gewählte Untersuchungszeitraum beschränkt sich auf die Jahre 1985-95.
Inhaltlich basiert die Arbeit auf anwendungsorientierten Forschungsarbeiten in den Bereichen der Arbeitsmarktpolitik, Behindertenhilfe und Sozialhilfe, Experten- und Praktikerinterviews mit Vertretern vonBehörden, intermediären Organisationen und freien Wohlfahrtsträgern sowie auf beruflichen Erfahrungen als Leiter des Sozialamtes der Stadt Salzburg in den Jahren 1991-1995. Der gewählte Untersuchungszeitraum beschränkt sich auf die Jahre 1985-95.