Verlangen Dritte unter Androhung von Nachteilen die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers und kommt der Arbeitgeber dieser Forderung nach, liegt die typische Situation einer Druckkündigung vor. Ist das Abberufungsverlangen objektiv nicht gerechtfertigt, spricht man von einer echten Druckkündigung. Diese umstrittene Kündigungsform hat seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) neue Brisanz erfahren. Das Augenmerk dieser Arbeit liegt auf Druckkündigungen, die einen diskriminierenden Hintergrund aufweisen. Die Autorin beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Druckkündigungen, die auf einem diskriminierenden Entlassungsverlangen beruhen, wirksam sind. Dabei stellt sie die bisherigen Druckkündigungsgrundsätze des Bundesarbeitsgerichts auf den Prüfstand und beleuchtet das Zusammenspiel von nationalem Kündigungsrecht und europäischen Antidiskriminierungsvorgaben.