In der Frühen Neuzeit war die Frage, auf welche Weise die Ehe rechtswirksam geschlossen wurde, äußerst umstritten. Im Unterschied zur heutigen Zivilehe gab es keinen singulären Rechtsakt, der darüber entschied, ab welchem Zeitpunkt eine Ehe gültig war. Vielmehr konnten viele unterschiedliche, auch widersprüchliche und uneindeutige Normen bei der Eheschließung wirksam werden: geschriebene ebenso wie ungeschriebene, geistliche ebenso wie weltliche, landesherrliche ebenso wie städtische. Je nach normativer Grundlage entschied entweder das Gelöbnis der Brautleute, der Beischlaf, der Konsens der Eltern, der Tausch von Geschenken, das gemeinsame Mahl oder die kirchliche Trauung über die Rechtmäßigkeit der Ehe. Am Beispiel der frühneuzeitlichen Grafschaft Lippe untersucht Iris Fleßenkämper, wie die Zeitgenossen mit der Vielfalt an Regelungsmöglichkeiten in einem Lebensbereich umgingen, der grundlegend für die Aufrechterhaltung der familiären und sozialen Ordnung war.