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Der Autor untersucht die arbeitsrechtliche Dimension des dualen Studiums, das sich als Hybridformat mit seiner systematischen Theorie-Praxis-Verzahnung in verschiedene Erscheinungsformen unterteilt. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als passendes Regulativ zur rechtlichen Einhegung der Praxisphasen dualer Studiengänge taugt. Durch das bestehende individual- und kollektivarbeitsrechtliche Regelungssystem sind dual Studierende im Betrieb hinreichend geschützt. An der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Hochschulrecht wird eine Aufspaltung des privatrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor untersucht die arbeitsrechtliche Dimension des dualen Studiums, das sich als Hybridformat mit seiner systematischen Theorie-Praxis-Verzahnung in verschiedene Erscheinungsformen unterteilt. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass das Berufsbildungsgesetz (BBiG) als passendes Regulativ zur rechtlichen Einhegung der Praxisphasen dualer Studiengänge taugt. Durch das bestehende individual- und kollektivarbeitsrechtliche Regelungssystem sind dual Studierende im Betrieb hinreichend geschützt. An der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Hochschulrecht wird eine Aufspaltung des privatrechtlichen Praxisphasenvertrages vom öffentlich-rechtlichen Studienverhältnis vorgenommen. Unter Berücksichtigung kompetenzrechtlicher Wertungen sind die Praxis- und Theoriephasen nicht als öffentlich-rechtliche Einheit, sondern rechtlich getrennt voneinander zu betrachten. In einem zweiten Schritt werden die Folgen der Anwendbarkeit des BBiG - insbesondere auf die Vertragsgestaltungspraxis - untersucht.
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Autorenporträt
Max Christian Loges studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Sozialordnung. Anschließend promovierte er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Prof. Dr. Rüdiger Krause in Göttingen und war dort zweieinhalb Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Anschluss arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Arbeitsrecht. Seit April 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Düsseldorf mit Stationen u.a. beim Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen sowie bei zwei Arbeitsrechts-Boutique-Kanzleien in Düsseldorf und Hamburg.