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In Wissenschaft und Praxis wird befürchtet, die neuen Möglichkeiten des elektronischen Zahlungsverkehrs (u. a. "e-Geld", "Cyber-Money") könnten in erheblichem Maße zur Geldwäsche missbraucht werden. Die Gesetzgebung versucht, dem durch "normative Prävention", also durch neue Gesetzgebungsvorhaben, zu begegnen. Der dahinter stehende Ansatz wird einer kritischen Analyse unterzogen. Dazu werden Geldwäschevorgänge im modernen Zahlungsverkehr "herkömmlichen" Geldwäschevorgängen unter Berücksichtigung der Pflichten des Geldwäschegesetzes gegenübergestellt. Dabei tritt ein Missverhältnis zum…mehr

Produktbeschreibung
In Wissenschaft und Praxis wird befürchtet, die neuen Möglichkeiten des elektronischen Zahlungsverkehrs (u. a. "e-Geld", "Cyber-Money") könnten in erheblichem Maße zur Geldwäsche missbraucht werden. Die Gesetzgebung versucht, dem durch "normative Prävention", also durch neue Gesetzgebungsvorhaben, zu begegnen. Der dahinter stehende Ansatz wird einer kritischen Analyse unterzogen. Dazu werden Geldwäschevorgänge im modernen Zahlungsverkehr "herkömmlichen" Geldwäschevorgängen unter Berücksichtigung der Pflichten des Geldwäschegesetzes gegenübergestellt. Dabei tritt ein Missverhältnis zum Vorschein, nämlich eine geringe Effektivität der Gesetzgebungsbemühungen bei gleichzeitiger hoher Eingriffsintensität in die bürgerlichen Grundfreiheiten. Dies wirft die Frage nach funktionalen Äquivalenten auf. Es werden demgemäß verschiedene technische Spezifikationen des modernen Zahlungsverkehrs diskutiert, die geeignet erscheinen, Geldwäsche mit weniger einschneidenden Mitteln zu verhindern.
Autorenporträt
Der Autor: Stephan Niermann, geboren 1972 in Lüdinghausen, studierte nach einer Bankausbildung bei einer deutschen Großbank von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaft in Bielefeld. Im Anschluss an die Erste juristische Staatsprüfung im Jahr 2000 arbeitete er bis 2002 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Tätigkeiten im Referat für Wirtschaft und Finanzen bei der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union in Brüssel und bei einer US-amerikanischen Law Firm für Bank- und Finanzrecht in New York. Seit 2003 absolviert der Autor sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.