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Der elektronische Rechtsverkehr und die damit verbundene papierlose Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten gehört mittlerweile zum notariellen Alltag. Mit der elektronischen Beglaubigung, dem elektronischen Handelsregister und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen hat der Gesetzgeber die Weichen für die Zukunft gestellt. Die dabei auftretenden rechtlichen und technischen Fragen waren Gegenstand des 3. Dresdner Forums für Notarrecht am 11.6.2010. Der vorliegende Band enthält die Beiträge namhafter Referenten von diesem Tag zu folgenden…mehr

Produktbeschreibung
Der elektronische Rechtsverkehr und die damit verbundene papierlose Kommunikation zwischen Notaren und Gerichten gehört mittlerweile zum notariellen Alltag. Mit der elektronischen Beglaubigung, dem elektronischen Handelsregister und der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen hat der Gesetzgeber die Weichen für die Zukunft gestellt. Die dabei auftretenden rechtlichen und technischen Fragen waren Gegenstand des 3. Dresdner Forums für Notarrecht am 11.6.2010. Der vorliegende Band enthält die Beiträge namhafter Referenten von diesem Tag zu folgenden Themen:Verbraucherschutz durch Notare im Wandel der Zeit - Anforderungen an die verbraucherschützende Qualität notarieller Tätigkeit im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs (Lüke)Elektronischer Rechtsverkehr und bürgernahe Justiz (Bernhardt)Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen im Freistaat Sachsen (Riedel)Der Anfang einer stürmischen Liebe? Thesen zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen aus Sicht des Notars (Gassen)E-Justiz - Perspektiven in Deutschland und Europa (Püls)
Autorenporträt
Professor Dr. Wolfgang Lüke, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Notarrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der TU Dresden. Von 1996 bis 2008 war er am Oberlandesgericht Dresden Richter im Nebenamt und gehörte dem für das Insolvenzrecht zuständigen Senat an. Von 2009 bis 2011 war er als Rechtsanwalt in München tätig.