Seit jeher muss der Schutz von Privatheit gegenüber anderen Rechten und Belangen abgewogen werden. Dass sich die Auflösung dieses Spannungsverhältnisses im Zeitalter allgegenwärtiger Digitalisierung als zunehmend komplexe Aufgabe für den Gesetzgeber darstellt, veranschaulicht das Rechtsetzungsverfahren zur E-Privacy Verordnung. Dieses dauert seit 2017 an und bildet die tiefgreifenden Kontroversen zwischen Verbraucher-, Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen charakteristisch ab. Vor dem Hintergrund mangelnder Verfahrenstransparenz analysiert die rechtspolitische Arbeit die in den verschiedenen Verordnungsentwürfen zum Ausdruck kommenden konträren Positionen in Relation zur jeweils gegenwärtigen regulatorischen Situation dahingehend, in welchem Maße in ihnen bestimmte Interessen Berücksichtigung finden. Dies soll eine Bestandsaufnahme über die Entwicklungsrichtung des politischen und gesellschaftlichen Wertes von Privatheit ermöglichen.
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