Die Studie stellt Leben und Werk des Heidelberger Rechtshistorikers Eberhard Freiherr Künßberg dar. Künßberg wirkte in einer Zeit, in der die Rechtsgeschichte an einer Wendemarke stand. Sie hatte durch das Inkrafttreten des BGB ihren dogmatischen Anspruch scheinbar verloren. Der germanistische Zweig sah fortan die Berechtigung des Faches in seiner Stellung als eigenständige Geschichte rechtlicher Strukturen und Probleme. Dies führte zu einer Erweiterung des Forschungsgebietes, so dass nun auch Sprachforschung, Archäologie und Volkskunde genutzt wurden. Kaum ein Germanist brachte hierfür so viel Schaffenskraft auf wie Künßberg. Er verhalf der Rechtssprachforschung zum Durchbruch und begründete einen neuen Wissenschaftszweig: die Rechtliche Volkskunde. Er führte damit fort, was Jacob Grimm im 19. Jahrhundert begonnen hatte, und kann als der letzte große Germanist im umfassenden Sinne Jacob Grimms bezeichnet werden.