Eberhard Schmidt (1891-1977) war als Jurist im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im NS-Staat und in der Bundesrepublik tätig, sein wissenschaftliches Werk umfasst neben dem materiellen Strafrecht die Strafrechtsgeschichte und das Strafprozessrecht. Schmidt gilt als Stammvater des Arztstrafrechts und war Schüler Franz von Liszts, dessen Lehrbuch er fortführte und dessen Ideen er in die Beratungen der Großen Strafrechtskommission der 1950er Jahre einbrachte. Als Rechtshistoriker prägte Schmidt die strafrechtsgeschichtlichen Vorstellungen mehrerer Juristengenerationen. Im Strafprozessrecht, dem er sich nach 1945 zuwandte, gilt sein "Lehrkommentar" als epochale wissenschaftliche Leistung. Die Beiträge des Bandes nehmen eine wissenschaftshistorische Verortung des Schmidt´schen Werkes vor und gehen der Frage nach, welche seiner Arbeiten auch aus heutiger Sicht von bleibendem Wert sind.